Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Hyaluron-Behandlungen unzulässig
Wer für Schönheitsbehandlungen mit Hyaluron-Spritzen wirbt, darf dabei keine Vorher-Nachher-Bilder verwenden. Das verstößt laut ARAG Experten gegen das Heilmittelwerbegesetz. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs handelt es sich auch bei Hyaluron-Injektionen um „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“, da mit einem Instrument – in der Regel einer Spritze – in den Körper eingegriffen und die äußere Form verändert wird. FürRead more about Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Hyaluron-Behandlungen unzulässig[…]
