Arbeitszimmer absetzen: Höchstgrenze auch für Anwälte
Auch ein Syndikusrechtsanwalt kann für sein häusliches Arbeitszimmer nur maximal 1.250 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Das hat laut ARAG der Bundesfinanzhof mit einem entsprechenden Beschluss klargestellt. Wo der Mittelpunkt seiner gesamten Tätigkeit liege, bestimme sich nämlich nicht isoliert für seine einzelnen Tätigkeiten (BFH, AZ: VIII B 166/19). Sie wollen mehr erfahren? LesenRead more about Arbeitszimmer absetzen: Höchstgrenze auch für Anwälte[…]
