Haftung des Halters bei brennendem Fahrzeug
Der Halter haftet, wenn sein abgestelltes Fahrzeug Ursache eines Brandes ist. Dabei ist es laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nach Auskunft der ARAG Experten unerheblich, ob das Kfz zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch fahrbereit ist (Az.: VI ZR 319/18). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber derRead more about Haftung des Halters bei brennendem Fahrzeug[…]
