Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2021
Nach Auskunft der ARAG Experten wird die Pfändungstabelle alle zwei Jahre erneuert und an steigende Lebenshaltungskosten angepasst. Und ab 1. Juli 2021 ist es wieder so weit: Dann ist Nettoeinkommen über 3.613,08 Euro voll pfändbar. Die Freigrenzen sowohl für Arbeits- als auch für Sozialeinkommen binden und dürfen nicht gepfändet werden. Damit soll sichergestellt werden, dassRead more about Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2021[…]
