Einsichtnahme in Belege für Nebenkostenabrechnung
Mieter können auch nach Ende des Mietverhältnisses zwar grundsätzlich darum ersuchen, Einsicht in die Belege für die Betriebskosten zu erhalten, um deren Abrechnung überprüfen zu können. Sie haben aber nur ausnahmsweise einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen Belegkopien zuschickt. Nämlich dann, wenn die Einsicht beim Vermieter unzumutbar ist, etwa weil er weit entfernt wohnt.Read more about Einsichtnahme in Belege für Nebenkostenabrechnung[…]