Internet darf nicht langsamer als vereinbart sein
Ist die Internetgeschwindigkeit langsamer, als vertraglich vereinbart, haben Endkunden ab 1. Dezember die Möglichkeit, ihren Tarifpreis unter bestimmten Umständen zu mindern oder ihren Internetvertrag fristlos zu kündigen. Gemindert werden darf nach Auskunft der ARAG Experten im gleichen Verhältnis, in dem die tatsächliche Bandbreitenleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht: Liegt die Datenübertragungsrate beispielsweise nur beiRead more about Internet darf nicht langsamer als vereinbart sein[…]
