Discounter müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen
Ob Rasierapparat, Handy oder Toaster – Supermärkte, Discounter und andere Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 m² müssen spätestens ab Sommer 2022 Elektroaltgeräte zurücknehmen. Bei kleinen Geräten, wie beispielsweise einer Taschenlampe, gilt die Rücknahmepflicht nach Auskunft der ARAG Experten unabhängig vom Neukauf eines Produktes, größere Altgeräte müssen dagegen nur zurückgenommen werden, wenn einRead more about Discounter müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen[…]
