Widerspruch nicht per E-Mail
Wer gegen einen Hartz-IV-Bescheid Widerspruch einlegen will, sollte dies nicht per einfacher E-Mail tun. Denn dies entspricht nicht der gesetzlichen Form. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Der Widerspruch sei dann unzulässig (Az.: L 11 AS 632/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen . FirmenkontaktRead more about Widerspruch nicht per E-Mail[…]
