Benachteiligung bei Auswahl zwischen „Herr“ oder „Frau“
Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim "Online-Shopping" nur zwischen den Anreden "Frau" oder "Herr" auswählen kann, wird wegen des Geschlechts benachteiligt. Dies geht nach Auskunft der ARAG Experten aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe jedoch nicht, weil die Diskriminierung im konkreten Fall nicht die dafür erforderliche Intensität erreichtRead more about Benachteiligung bei Auswahl zwischen „Herr“ oder „Frau“[…]
