Überziehungszinsen müssen eindeutig sein
Angaben zu Überziehungszinsen auf der Internetseite einer Bank müssen eindeutig sein und klar hervorgehoben werden. Der Bundesgerichtshof hat nach Auskunft der ARAG Experten einen Online-Auftritt beanstandet, der lediglich den Höchstsatz, aber nicht den Minimalzins erkennen ließ. Die Angabe einer Preisspanne sei zwar möglich, so die Richter weiter, allerdings nur bei Nennung beider Eckpunkte (Az.: XIRead more about Überziehungszinsen müssen eindeutig sein[…]
