Jobcenter muss Tiefgaragenstellplatz bezahlen
Der Garagenstellplatz war untrennbar mit seinem Mietvertrag verbunden. Als der Mieter den Job verlor und zum Hartz-IV-Empfänger wurde, übernahm das Jobcenter seine Mietkosten. Den monatlichen Garagenzuschlag von knapp 26 Euro zog das Jobcenter allerdings von der Miete ab, weil der Garagenstellplatz überflüssig sei. Der Mann klagte gegen den Bescheid und bekam Recht. Nach Auskunft derRead more about Jobcenter muss Tiefgaragenstellplatz bezahlen[…]