Kein Betreuer bei Vorsorgevollmacht
Eine Betreuung hat nicht den Zweck, das Vermögen des Betroffenen zugunsten eines gesetzlichen Erben zu erhalten oder zu vermehren. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), der klargestellt hat, dass – wenn einem Angehörigen eine Vorsorgevollmacht erteilt wird – diese der Bestellung eines Betreuers entgegensteht. Entscheidend sei dabei der mutmaßliche Wille des Betreuten,Read more about Kein Betreuer bei Vorsorgevollmacht[…]