Italien: Haftpflichtversicherung Pflicht auf der Piste
ARAG Experten weisen Ski-Urlauber darauf hin, dass sie ab 1. Januar 2022 in Italien eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden haben müssen, wenn sie auf die Piste wollen. Wer keine Versicherung nachweisen kann, muss mit dem Entzug der Liftkarte und mit Verwaltungsstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Zudem werden die Sicherheitsvorschriften auf Italiens SkipistenRead more about Italien: Haftpflichtversicherung Pflicht auf der Piste[…]
