Tod im Hotel – wer zahlt die Kosten?
Verstirbt ein Mensch, muss grundsätzlich sein Erbe für dessen Schulden aufkommen. Anders liegt laut ARAG Experten der Fall jedoch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass ein Ansbacher Hotelier Übernachtungs- und Reinigungskosten in Höhe von 2.558 Euro nicht erstattet bekommt, wie das dortige Amtsgericht entschied (Az.: 3 C 1051/20).Read more about Tod im Hotel – wer zahlt die Kosten?[…]