Keine Haftung für Einbruch
Wer eine Alarmanlage verkauft und installiert, haftet nicht automatisch für die Folgen eines Einbruchs. Der Verkäufer hat lediglich eine mangelfreie, funktionstüchtige Anlage zu liefern und diese, je nach Vereinbarung, ordnungsgemäß zu installieren. Wenn er diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, muss er nach Auskunft der ARAG Experten nicht für die Schäden aus einem dennoch erfolgreich durchgeführten EinbruchRead more about Keine Haftung für Einbruch[…]
