Sicherstellung von Handy rechtens
Wer während einer Polizeikontrolle Audioaufnahmen mit dem Smartphone fertigt, auf denen die Personalienfeststellung anderer Personen zu hören ist, legt den Anfangsverdacht für eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (Paragraf 201 Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch) und muss damit rechnen, dass das Handy sichergestellt wird. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, welches dieRead more about Sicherstellung von Handy rechtens[…]
