Kein Versicherungsschutz beim Blumenpflücken
Für ein Referat über Korbblütler wollte ein Schüler einen Sonnenblume mitbringen. Vor der Schule fuhr er deshalb mit seinem Moped zu einem Feld – und verunfallte. Vor Gericht musste nun geklärt werden, ob hier der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift, was nach Auskunft der ARAG Experten nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt letztendlich verneint wurde, da keinRead more about Kein Versicherungsschutz beim Blumenpflücken[…]