Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern
Verkäufer von Immobilien müssen Käufer über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Unterlagen dazu drei Tage vor dem geplanten Vertragsabschluss ohne entsprechenden Hinweis in einen virtuellen Datenraum zu stellen, reicht nicht aus. Dies entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 77/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber derRead more about Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern[…]
