Kein Wohngeld für Langzeit-Studenten
Studierende können bei überlanger Studiendauer einen Anspruch auf Wohngeld verlieren. Dies gelte insbesondere, wenn das Studium unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht mehr ernsthaft betrieben werde, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin. In einem solchen Fall sei von Rechtsmissbrauch auszugehen (Az.: 21 K 144/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle PressemitteilungRead more about Kein Wohngeld für Langzeit-Studenten[…]
