Mutterschutzlohn auch länger als zwölf Monate
Ist ein Arbeitsplatz grundsätzlich nicht für schwangere oder stillende Frauen geeignet und kann der Arbeitsplatz auch nicht entsprechend umgestaltet oder ein Ersatzarbeitsplatz angeboten werden, sind Arbeitgeber gezwungen, betroffenen Mitarbeiterinnen ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. In dem Fall erhalten die Mütter ihren Lohn in voller Höhe als so genannten Mutterschutzlohn weiterhin ausgezahlt. Der Mutterschutzlohn wird laut ARAG ExpertenRead more about Mutterschutzlohn auch länger als zwölf Monate[…]
