Fahrerlaubnisentzug wegen Parkverstößen
Ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, sodass ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass dem Bagatellbereich zuzurechnende Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Fahreignung an sich außer Betracht bleiben müssten (Az.: VGRead more about Fahrerlaubnisentzug wegen Parkverstößen[…]