EZB aktualisiert Behandlung der Leverage Ratio im geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute Änderungen ihrer Leitlinie zur Umsetzung der Geldpolitik aufgrund der künftigen Implementierung der Leverage Ratio als verbindliche Säule-1-Eigenmittelanforderung veröffentlicht.1 Mit der geänderten Leitlinie wird ein Beschluss des EZB-Rats vom 6. Mai 2021 umgesetzt. Der Beschluss steht in Zusammenhang mit dieser prudenziellen Anforderung, die – parallel zum Inkrafttreten der damit zusammenhängenden Aufsichtsanforderungen – am 28. Juni 2021 rechtsverbindlich wird.2

Gemäß der geänderten Leitlinie werden bei einem Verstoß gegen die Anforderungen der Leverage Ratio oder im Falle unvollständiger oder verspäteter Meldungen zur Leverage Ratio automatisch Maßnahmen ergriffen. Ab dem 28. Juni 2021 wird die Leverage Ratio im geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems gleich behandelt wie die bereits bestehenden Säule-1-Eigenmittelanforderungen; diese umfassen die Quote für das harte Kernkapital, die Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote.

Die Leitlinie EZB/2021/23 ist auf der Website der EZB abrufbar und wird in 23 Amtssprachen der EU im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.3

Medienanfragen sind an Frau Eva Taylor zu richten (Tel.: +49 69 1344 7162).

1 Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (Leitlinie allgemeine Dokumentation) (EZB/2014/60)

2 Gemäß Artikel 1 Absatz 46 der Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 ebendieser Verordnung

3 Durch die neue Leitlinie EZB/2021/23 wird die Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über
die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (Leitlinie allgemeine Dokumentation) (EZB/2014/60)
(ABl. L 91 vom 2.4.2015, S. 3) geändert.

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