Gericht stuft Vergehen herunter
Die Staatsanwaltschaft legte die Fälle dem Gericht gemäß Artikel 332 Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs vor („Herstellung und Verbreitung extremistischer Materialien“, sofern diese von „einer Gruppe von Personen nach vorheriger Absprache“ begangen wurden). Hierfür ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren vorgesehen.
In jedem Fall stufte der Richter den Sachverhalt jedoch gemäß Artikel 331 Absatz 5 des Strafgesetzbuchs („Beteiligung an der Tätigkeit einer von einem Gericht aufgelösten oder verbotenen extremistischen Organisation“) neu ein. Die Strafen dafür sind geringer, sie reichen von einer Geldstrafe von zwei bis fünf durchschnittlichen Wochenlöhnen (20.000 bis 50.000 Som) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Die tatsächlich verhängten Geldstrafen betrugen zwischen 10.000 und 20.000 Som.
Ermittler: „Ich würde sie im Gefängnis behalten“
Ermittler Adilet Asanbayev verteidigte unnachgiebig seine Entscheidung, das Strafverfahren gegen die fünf „Wahren und Freien Reformadventisten“ unter dem Vorwurf des Extremismus einzuleiten. Auf die Frage, warum die Behörden die Reformadventisten als „Extremisten“ angeklagt und inhaftiert, später jedoch freigelassen hätten, erklärte er gegenüber Forum 18 am 13. Oktober: „Das Gericht hat sie freigelassen, aber sie wurden dennoch zu Geldstrafen verurteilt.“ Auf die Frage, warum die Behörden so entschlossen seien, die „Wahren und Freien Reformadventisten“ als „Extremisten“ zu bezeichnen, warum sie diese ablehnten – unter anderem wegen ihrer Weigerung, Militärdienst zu leisten – und sie weiterhin bestraften, sowie darauf, was genau in ihrer Tätigkeit als „Extremismus“ gelte, wies Ermittler Asanbayev die Fragen zurück. „Ich würde sie im Gefängnis behalten, wenn es nach mir ginge. Das Gericht hat die Entscheidung getroffen, sie freizulassen.“
Stellungnahmen werden abgelehnt
Daraufhin stellte „Forum 18“ dem Gerichtspräsidenten Berdymuratov schriftlich folgende Fragen:
– Was genau stellte in den Handlungen der Adventisten „Extremismus“ dar?
– Warum wurden die Adventisten mehr als zwei Monate lang in Haft gehalten, nur weil sie in ihrer religiösen Literatur die Empfehlung gelesen hatten, keine Waffen zu tragen?
– Und warum verhängte das Gericht Geldstrafen gegen sie, anstatt sie freizusprechen?
„Niemand hat das Recht, von Richtern Rechenschaft über einen konkreten Fall zu verlangen“, schrieb Berdymuratov in seiner Antwort vom 14. Oktober an Forum 18. Er wies darauf hin, dass das Gesetz „keinerlei Einmischung“ in die Tätigkeit von Richtern zulasse und diejenigen bestrafe, die dagegen verstießen.
Auch Beamte und Leiter der Nationalen Agentur für religiöse Angelegenheiten und interethnische Beziehungen in Bischkek lehnten gegenüber „Forum 18“ eine Stellungnahme ab.
Reformadventisten: Keine Zusammenarbeit mit dem Staat
Die Glaubensgemeinschaft der „Wahren und Freien Reformadventisten“ entstand in der Sowjetunion. Sie lehnt jegliche Zusammenarbeit mit der Regierung, wie Registrierung durch den Staat und Militärdienst, strikt ab. Mitbegründer war 1929 Wladimir Shelkov (1895–1980), der insgesamt 25 Jahre seines Lebens in sowjetischen Gefängnissen verbrachte und während der Haft in Tabaga bei Jakutsk in Nordostsibirien starb. Der Menschenrechtler Andrei Sakharov (1921–1989) zählte ihn zu den „größten christlichen Humanisten unseres Jahrhunderts“. Weitere Informationen zu den „Reformadventisten“ siehe in der APD-Meldung vom 21. Juli 2025.
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