Entlastung im Pflegealltag – Der Entlastungsbetrag als wichtige Unterstützung für Zuhause

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Ziel dieser Leistung ist es, die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern und gleichzeitig pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.

Der Betrag ist zweckgebunden und kann für unterstützende Angebote im Alltag eingesetzt werden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über anerkannte Dienstleister – unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch über ehrenamtlich tätige Einzelpersonen. Wer also bereits im Alltag hilft oder in naher Zukunft helfen möchte, etwa Nachbarinnen und Nachbarn unterstützen oder Freunde begleiten, kann diese Unterstützung abrechnen. Dadurch wird eine besonders persönliche und wohnortnahe Unterstützung möglich.

Um diese Unterstützung im Rahmen des Entlastungsbetrags erbringen und abrechnen zu können, bietet der Pflegestützpunkt Donau-Ries in Kooperation mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben eine kostenfreie Schulung an. Die Präsenzschulung findet am 8. Oktober 2026 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Donau-Ries (Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth) statt.

Eine verbindliche Anmeldung beim Pflegestützpunkt unter Angabe des Geburtsdatums und der Postanschrift ist erforderlich. Diese kann bereits jetzt erfolgen.

Haben Sie Fragen speziell zur Nutzung des Entlastungsbetrags oder rund um das Thema Pflege? Der Pflegestützpunkt berät Sie individuell, umfassend, neutral und kostenfrei. Die Pflegeberaterinnen in Nördlingen und Donauwörth sind per E-Mail an pflegestuetzpunkt@lra-donau-ries.de oder telefonisch über unter 0906 74 6116 oder 0906 74 6886 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.donau-ries.de/service-beratung/pflegestuetzpunkt

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