Wer mit seinem geparkten Auto eine Durchfahrt versperrt, muss damit rechnen, eine Mitschuld zu tragen, wenn es durch das Falschparken zum Unfall kommt. Im konkreten Fall parkte ein Fahrzeug auf einem Parkplatz an einer Stelle, die für die Durchfahrt zur nächsten Parkreihe vorgesehen war. Beim Befahren des Parkplatzes kollidierte eine Frau mit diesem parkenden Auto. Den Schaden von mehr als 6.000 Euro wollte die Falschparkerin von der Verursacherin erstattet bekommen. Doch das Amtsgericht Mün¬chen entschied laut ARAG Experten, dass die parkende Frau eine Mitschuld von einem Fünftel tragen musste, weil auch vom geparkten Wagen eine Be-triebs¬ge¬fahr ausgehe (Az.: 344 C 8946/25).
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