Weil die Darlehen aus den Einnahmen des Bausparkollektivs bedient werden, besteht im Grunde auch kein Liquiditätsrisiko. Über die gesetzliche Einlagensicherung sind Bausparguthaben außerdem bis zu 100.000 Euro bei einer Pleite der Bausparkasse abgesichert.
Biallo-Tipp: Wer einen Bausparvertrag abschließt, sollte nicht vergessen, einen Freistellungsauftrag für die Zinseinkünfte in der Ansparphase zu stellen. Denn bei den Zinseinkünften handelt es sich um Kapitalerträge, auf die Abgeltungsteuer anfällt. Mit einem Freistellungsauftrag kann man sich von der Abgeltungssteuer befreien lassen.
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