BGH-Urteil: Vermieter haften bei Eisglätte – wie eine Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern schützt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. August 2025 entschieden, dass vermietende Wohnungseigentümer bei einem Sturz ihres Mieters aufgrund von Eisglätte auf einem zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Weg grundsätzlich haften, selbst wenn die Gemeinschaft den Winterdienst an einen Dritten übertragen hat. Im konkreten Fall forderte ein Mieter von seinem Vermieter unter anderem Schmerzensgeld, nachdem er auf einem nicht ausreichend von Glatteis befreiten zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Weg gestürzt war; Wettervorhersagen hatten zuvor Glatteis angekündigt. Der BGH befand, dass die Zugehörigkeit des beklagten Vermieters zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft grds. nichts an dessen mietvertraglichen Pflicht ändere, die auf dem Grundstück der vermieteten Wohnung befindlichen Wege zu räumen und zu streuen. Insbesondere war im Streitfalle im Ergebnis keine anderweitige mietvertragliche Regelung getroffen worden, wodurch der Mieterin die Räum- und Streupflicht oblegen hätte (BGH, Urteil vom 6. August 2025 – VIII ZR 250/23).

Haftpflichtversicherung als unverzichtbarer Schutz für Vermieter

Dieses Urteil zeigt deutlich, wie wichtig eine zusätzliche Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung für Vermieter ist. Denn bereits kleine Versäumnisse, etwa beim Winterdienst, können schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Die Haftung umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden – im schlimmsten Fall kann ein einzelner Unfall existenzbedrohend werden.

Mit einer Mitgliedschaft beim Eigenheimerverband Bayern sind Vermieter auf der sicheren Seite:

In der Mitgliedschaft ist eine umfassende Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung enthalten, die genau solche Risiken abdeckt. Darüber hinaus profitieren Mitglieder von kostenfreien Seminaren in der EigenheimerAkademie, kostenloser Rechtsberatung, aktuellen Informationen rund um Eigentum und Vermietung, Gartenfachberatung und vielem mehr.

Rundum-Schutz und starke Gemeinschaft

Der Eigenheimerverband Bayern unterstützt Eigentümer und Vermieter seit Jahrzehnten in allen Fragen des privaten Haus- und Wohnungseigentums – von Bau- und Nachbarschaftsrecht über Energie- und Umweltfragen bis hin zu Versicherungs- und Steueraspekten.

Mitglieder profitieren von der Kombination aus rechtlicher Sicherheit, fachlicher Beratung und einer leistungsstarken Haftpflichtversicherung, die optimal auf die Bedürfnisse von Immobilieneigentümern zugeschnitten ist.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zu den enthaltenen Leistungen finden Interessierte unter: www.eigenheimerverband.de

Über den Eigenheimerverband Bayern e.V.

Der Eigenheimerverband Bayern e.V. setzt sich aus 320 Ortsverbänden zusammen, die über alle bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind und eigenständig arbeiten. Insgesamt hat die Organisation mehr als 72.000 Mitglieder. Die Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung von Personen mit selbst genutztem Wohneigentum. Zu den Leistungen des Verbandes zählt die Beratung in allen Angelegenheiten des Wohnungs-, Haus- und Grundbesitzes, wie zum Beispiel Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, etc. Daneben tritt der Verband öffentlich als Experte für Wohn-, Grundstücks- und Bauthemen auf. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört des Weiteren die Beratung in allen Fragen rund um das Thema Garten.

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