„Die A6 bleibt ein Symbol für die Herausforderungen, die bei einer Beschleunigung von Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland zu bewältigen sind“, sagte die Präsidentin der IHK Heilbronn-Franken, Kirsten Hirschmann, in der ersten Sitzung der Vollversammlung nach der Konstituierung des neu gewählten Gremiums.
Kirsten Hirschmann übte Kritik an der Verzögerung dreier entscheidender Infrastrukturmaßnahmen, für die sich die IHK zum Teil seit Jahrzehnten einsetzt:
Ausbau A6: IHK-Präsidentin Kirsten Hirschmann zeigte sich enttäuscht, dass auch nach dem Besuch und entsprechenden Zusagen von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) in Heilbronn das Beschleunigungsgesetz zur schnelleren Planung und Genehmigung wichtiger Verkehrsprojekte nur schleppend in Gang komme. „Das Beschleunigungsgesetz muss dringend verabschiedet und die Finanzierung des A6-Ausbaus sichergestellt werden“, betonte Kirsten Hirschmann. Der Gesetzentwurf wurde im Juni erstmals im Bundestag beraten und soll voraussichtlich im September dort beschlossen werden.
Frankenbahn: Auch für den Ausbau der Bahnverbindung zwischen Heilbronn und Würzburg macht sich die IHK Heilbronn-Franken seit Jahren stark. Präsidentin Kirsten Hirschmann erinnert an den Frankenbahn-Gipfel am 2. Mai in Möckmühl und an die Machbarkeitsstudie der Nahverkehrsgesellschaft BW aus dem Jahr 2022. Die Vernachlässigung der Frankenbahn und deren Infrastrukturprobleme seien festgestellt, drei Maßnahmenpakete zur Modernisierung der Verbindung benannt. Kirsten Hirschmann appellierte an Bund und Kommunen, die gemeinsam die Finanzierung sicherstellen müssen, den Ausbau der Frankenbahn zu einer modernen Verkehrsverbindung zu verwirklichen.
Neckarschleusen: Der Ausbau der Neckarschleusen für moderne Schiffe mit bis zu 135 Metern Länge ist für die IHK Heilbronn-Franken ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts sowie der klima- und umweltfreundlichen Förderung des Güterverkehrs. Kirsten Hirschmann warnte davor, den Ausbau nun grundsätzlich wieder in Frage zu stellen. Sie erwarte vom Bundesverkehrsministerium, die Planung voranzutreiben und die notwendigen Mittel bereitzustellen.
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