Fair bezahlt, doppelt reguliert: Bundestariftreuegesetz in der Kritik
„Keiner unserer Mitgliedsbetriebe beschäftigt seine Mitarbeiter zu unfairen Konditionen – auch ohne ein solches Gesetz“, stellt Gilka klar. Gerade in der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft habe die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten traditionell einen hohen Stellenwert. Faire Arbeitsbedingungen – von angemessener Vergütung bis hin zu Urlaub und Arbeitszeiten – seien gelebte Praxis und keine gesetzlich erzwungene Ausnahme. Zugleich verweist er auf die wirtschaftliche Realität der Branche: Angesichts des akuten Fachkräftemangels könne es sich heute kein Bauunternehmen leisten, unterdurchschnittliche Löhne zu zahlen. Wer nicht attraktiv vergüte, finde schlicht keine Mitarbeiter mehr. Vor diesem Hintergrund kritisiert er, das Bundestariftreuegesetz gehe „komplett an der Praxis und der Baurealität vorbei“. Zudem bleibe unberücksichtigt, dass bereits heute wesentliche Arbeitsbedingungen nach dem Bundesrahmentarifvertrag durch die Allgemeinverbindlicherklärung gelten und von allen Unternehmen eingehalten werden müssen, unabhängig von einer Tarifbindung.
Die BVMB kritisiert insbesondere den hohen Aufwand durch umfangreiche Nachweispflichten. Künftig müssen Auftragnehmer diese Anforderungen durch geeignete Unterlagen oder Zertifikate einer in den Vergabeverordnungen benannten Präqualifizierungsstelle erfüllen. Dabei beschränken sich die Nachweispflichten nicht nur auf den eigenen Betrieb, sondern erstrecken sich auch auf Nachunternehmer sowie gegebenenfalls deren Nachunternehmer.
„Bundesregierung bricht damit jegliche Versprechen, Bürokratie abzubauen!“
„Die Bundesregierung hat ihr Versprechen, Bürokratie abzubauen und Unternehmen von überflüssigen Dokumentations- und Nachweispflichten zu entlasten, nicht eingelöst – im Gegenteil“, kritisiert Gilka. „Mit dem Bundestariftreuegesetz ist das genaue Gegenteil dessen eingetreten, was politisch angekündigt wurde. Für zahlreiche Bauunternehmen, die etwa für den Bund, die Deutsche Bahn oder die Autobahn GmbH tätig sind, bedeutet das einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Es müssen umfangreiche Dokumentationen und Nachweise erstellt werden, die in der Praxis keinen Mehrwert entfalten. „Statt die Infrastruktur voranzubringen, entzieht das Gesetz der Branche wertvolle Kapazitäten – und wird so selbst zum Wachstumshemmnis“, so Gilkas Fazit.
Die BVMB ist ein bundesweit tätiger, tarifpolitisch ungebundener Wirtschaftsverband, der die Wirtschafts-, Markt- und Wettbewerbsinteressen seiner mittelständischen Mitgliedsunternehmen auf politischer Ebene sowie gegenüber Auftraggebern aus allen Baubereichen vertritt. Bereits seit 1964 setzt sich die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) für die Interessen der mittelständischen Bauwirtschaft ein. Unsere Mitgliedsunternehmen erwirtschaften mit ihren insgesamt mehr als 300.000 Mitarbeitern ein Umsatzvolumen von rund 40 Mrd. Euro pro Jahr. Aufgrund der Strukturen unserer Mitgliedsunternehmen – von kleineren und größeren – bis hin zu sehr großen Straßen-, Brücken-, Hoch-, Erd-, Gleisbau- oder Bahnsicherungsunternehmen sowie deren Lieferanten, deckt die BVMB einen Großteil des Spektrums der deutschen Bauwirtschaft ab.
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