Hyundai Kona Elektro wegen Brandgefahr im Rückruf: KBA überwacht Maßnahme für 13.523 Fahrzeuge in Deutschland

Hyundai hat für das Modell Kona Elektro einen sicherheitsrelevanten Rückruf gestartet. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts unter der Referenznummer 16242R sowie auf Grundlage eines älteren Eintrags im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate besteht Brandgefahr, weil eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware eine thermische Instabilität innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkennen kann. Betroffen sind Fahrzeuge des Modells Hyundai Kona Elektro aus dem Produktionszeitraum vom 24. Januar 2018 bis 15. Juli 2023. Dr. Stoll & Sauer bewertet den Fall als weiteres Warnsignal für Käufer von E-Autos: Wenn die Hochvoltbatterie eines Elektroautos brandgefährdet sein kann, liegt kein bloßer Komfortmangel, sondern ein erheblicher Sicherheitsmangel vor. Betroffene Hyundai-Kunden sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.

Was zum Hyundai-Kona-Rückruf bisher bekannt ist

Der aktuelle Rückruf betrifft nach Angaben des KBA den Hyundai Kona Elektro aus dem Produktionszeitraum 24. Januar 2018 bis 15. Juli 2023. Als Mangelbeschreibung führt das Amt aus, dass eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware eine thermische Instabilität innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkennen kann. Dadurch besteht eine erhöhte Brandgefahr. Als Maßnahme sieht Hyundai die Aktualisierung der Software für das Batterie-Management-System vor. Der Rückruf wird vom KBA überwacht und läuft unter der Referenznummer 16242R. Der Herstellercode lautet 61D004.

Nach Angaben des KBA sind weltweit 104.011 Fahrzeuge potenziell betroffen, davon 13.523 in Deutschland. Bekannte Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden sind dem KBA derzeit nicht bekannt. Weitere Eingrenzungen zu einzelnen Fahrzeuggruppen innerhalb des Produktionszeitraums hat der Hersteller bislang nicht veröffentlicht.

Für Verbraucher ist zudem wichtig, dass das Thema nicht neu ist. Bereits auf der EU-Plattform Safety Gate war der Hyundai Kona Electric Gegenstand einer Warnmeldung. Dort wurde ebenfalls auf die Gefahr eines internen Kurzschlusses in der Lithium-Ionen-Batterie und eine daraus resultierende Brandgefahr hingewiesen. Der aktuelle Rückruf zeigt damit, dass Batterieprobleme beim Kona den Hersteller schon seit Jahren beschäftigen.

So stellt sich der aktuelle Hyundai-Fall dar

Hyundai ruft den Kona Elektro nicht wegen einer Kleinigkeit zurück. Im Zentrum steht das sicherheitsrelevanteste Bauteil eines E-Autos: die Hochvoltbatterie. Wenn thermische Instabilitäten dort nicht rechtzeitig erkannt werden, kann das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit des Fahrzeugs erheblich erschüttert werden. Für Käufer stellt sich dann nicht nur die Frage nach der technischen Nachbesserung, sondern auch nach Wertverlust, Alltagstauglichkeit und möglichen weiteren Risiken.

Für betroffene Hyundai-Kunden sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • Betroffen ist der Hyundai Kona Elektro aus dem Produktionszeitraum vom 24. Januar 2018 bis 15. Juli 2023.
  • Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 16242R.
  • Der Rückrufcode des Herstellers lautet 61D004.
  • Ursache ist eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware.
  • Die Software kann thermische Instabilitäten innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkennen.
  • Dadurch besteht eine erhöhte Brandgefahr.
  • Hyundai sieht als Maßnahme ein Update der Software für das Batterie-Management-System vor.
  • Weltweit sind 104.011 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland 13.523.
  • Bekannte Sach- oder Personenschäden sind derzeit nicht gemeldet.

Was können Verbraucher jetzt unternehmen?

Betroffene sollten den Rückruf ernst nehmen und prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Das KBA weist mit seiner Überwachung des Rückrufs darauf hin, dass es sich um einen erheblichen sicherheitsrelevanten Mangel handelt. Hyundai selbst verweist für Auskünfte auf den Hersteller oder eine Vertragswerkstatt; Verbraucher sollten dabei den Rückrufcode 61D004 bereithalten.

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer kommen je nach Einzelfall verschiedene Ansprüche in Betracht. Dazu zählen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder unter Umständen Schadensersatz. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Fahrzeug wegen sicherheitsrelevanter Mängel betroffen ist oder wenn der Mangel das Vertrauen in die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs nachhaltig erschüttert.

Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Hyundai-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Dort kann geprüft werden, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.

Hyundai kein Einzelfall: Probleme mit Hochvoltbatterien auch bei anderen Herstellern

Der Hyundai-Rückruf reiht sich in eine ganze Serie von Problemen mit Hochvoltbatterien bei anderen Herstellern ein. Mercedes musste bei EQA und EQB Rückrufmaßnahmen wegen möglicher Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie einleiten. Renault rief Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech wegen möglicher Kurzschluss- und Brandgefahr zurück. Volkswagen und Cupra waren ebenfalls wegen fehlerhafter Batteriemodule und möglicher Brandgefahr betroffen. Auch Porsche und Audi standen bereits wegen Problemen mit Hochvoltbatterien in der Kritik. Für Verbraucher zeigt sich damit immer deutlicher: Probleme mit Hochvoltbatterien sind kein Randphänomen einzelner Hersteller mehr. Dr. Stoll & Sauer hat in vergleichbaren Fällen bereits Klagen für Verbraucher eingereicht.

Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer

Ein Rückruf wegen möglicher Brandgefahr in der Hochvoltbatterie ist rechtlich von erheblicher Bedeutung. Käufer eines Elektroautos dürfen erwarten, dass das Fahrzeug sicher betrieben werden kann und keine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum von der Batterie ausgeht. Wenn ein Hersteller wegen einer erhöhten Brandgefahr zurückrufen muss, spricht vieles dafür, dass ein erheblicher Sachmangel vorliegt.

Entscheidend ist zudem nicht nur, ob der Hersteller eine technische Lösung anbietet. Für Verbraucher ist auch relevant, ob das Vertrauen in das Fahrzeug dauerhaft beschädigt ist, ob Wertverluste eintreten oder ob ein Modell – wie beim Hyundai Kona – bereits seit Jahren durch batteriebezogene Rückrufe auffällt. Gerade deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche frühzeitig im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Christoph Rigling
E-Mail: Christoph.Rigling@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel