Warum sollte ich prüfen, ob der Rentenfaktor in meinem Vertrag gekürzt wurde?
Achten Sie unbedingt darauf, ob Ihr Versicherer Ihre voraussichtlichen oder bereits erfolgten Auszahlungen in der Verrentungsphase gekürzt hat. Dabei wird bei fondsgebundenen Rentenversicherungen der sogenannte Rentenfaktor während der Einzahlungsphase gesenkt. Dies ist möglich, weil er bei solchen Verträgen – anders als bei klassischen Rentenversicherungen ohne Investmentfonds – nicht garantiert ist. Mit dem Rentenfaktor wird nicht nur in fondsgebundenen Versicherungsverträgen festgelegt, wie viel Geld Kunden pro 10.000 Euro Kapital später als Rente erhalten.
Ein Beispiel: Der Rentenfaktor beläuft sich auf 35,76 je 10.000 Euro Vertragsguthaben, das ergibt eine Rente in Höhe von 35,76 Euro monatlich bei 10.000 Euro Vertragsguthaben. Der Versicherer verringert jedoch den Faktor auf 27,93, entsprechend geringer fällt die Rente aus. Wenn bei Ihnen der zugesicherte Rentenfaktor gekürzt wurde, sollten Sie unbedingt prüfen, ob der Versicherer die Kürzung mittlerweile rückgängig gemacht oder angekündigt hat, dies zu tun. Die Allianz ist gerade dabei, nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs bei insgesamt 200.000 Verträgen die Kürzungen zurückzunehmen. Wie Sie hier vorgehen müssen, um Ihre Ansprüche zu retten, erfahren Sie hier.
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