VW verschickt jetzt Rückrufschreiben an Halter von ID.3, ID.4, ID.5 und ID. Buzz

Volkswagen verschickt nach Informationen von Dr. Stoll & Sauer aktuell Rückrufschreiben an betroffene Halter der E-Modelle des Konzerns. Der Konzern hat Probleme mit der Hochvoltbatterie, deren Module im schlimmsten Fall einen Fahrzeugbrand auslösen können. Wer ein Schreiben erhält, ist nach allem, was derzeit bekannt ist, vom Rückruf betroffen. Wer kein Schreiben bekommt, ist entweder nicht betroffen – oder wartet noch auf Post. Genau darin liegt derzeit das Problem für viele Kunden: Anders als bei der Diesel-Thematik oder bei anderen Rückrufaktionen bietet Volkswagen auf seinen öffentlich zugänglichen Informationsseiten derzeit keinen erkennbaren speziellen FIN-Check für den aktuellen Batterie-Rückruf an. Dr. Stoll & Sauer bewertet diese Lage als unbefriedigend und verbraucherunfreundlich. Betroffene Halter sollten ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an.

VW-Kunden von Problemen der E-Fahrzeuge kalt erwischt

Die Unsicherheit ist deshalb so groß, weil Volkswagen bei anderen Themen sehr wohl FIN-Prüfungen auf seinen Internetseiten anbietet. So verweist der Konzern bei der Diesel-Thematik, bei Erdgas-Rückrufen und auch bei Takata-Airbag-Rückrufen ausdrücklich auf eine Abfrage über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Für den jetzt laufenden Rückruf der Hochvoltbatterie ist eine vergleichbare, öffentlich sichtbare Prüfmöglichkeit auf den offiziellen Volkswagen-Seiten derzeit nicht ersichtlich. Verbraucher müssen deshalb im Wesentlichen darauf warten, ob ein Rückrufschreiben von Volkswagen kommt oder nicht.

Der eigentliche Rückruf ist erheblich. Nach Reuters und weiteren Berichten ruft Volkswagen weltweit fast 100.000 Elektrofahrzeuge zurück. Betroffen sind rund 75.000 Fahrzeuge der ID.-Reihe von Volkswagen und knapp 20.000 Cupra Born. In Deutschland geht es um rund 28.000 Fahrzeuge. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt die Maßnahme für Volkswagen unter der Referenz 16271R und dem Aktionscode 93MI, für den Cupra Born unter 16269R und 93S4.

Diese Modelle sind vom Rückruf erfasst

  • VW ID.3
  • VW ID.4
  • VW ID.5
  • VW ID. Buzz
  • VW ID. Buzz Cargo
  • Cupra Born

Für die VW-Modelle wird ein betroffener Produktionszeitraum vom 24. Juni 2023 bis 23. August 2024 genannt. Beim Cupra Born reicht der Zeitraum nach den aktuellen Berichten vom 7. Februar 2022 bis 21. April 2024.

Wo liegt der Fehler in den Batterien?

Öffentlich bestätigt ist bislang vor allem dies: Einzelne Module der Hochvoltbatterie können nicht der Spezifikation entsprechen. Das kann zunächst zu einer verringerten Reichweite oder zu einer gelben Warnleuchte führen. Im schlimmsten Fall besteht Brandgefahr. Volkswagen will deshalb ein Software-Update aufspielen, die Hochvoltbatterie prüfen und bei Bedarf einzelne Module austauschen.

Wichtig ist aber auch: Die genaue technische Ursache des aktuellen Großrückrufs ist öffentlich bislang nicht vollständig offengelegt. Fachmedien weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus den KBA-Veröffentlichungen nicht hervorgeht, worin die konkrete Abweichung von der Spezifikation im Detail besteht. Bekannt ist nur das Fehlerbild an den Modulen und das daraus folgende Risiko.

Für die Einordnung ist allerdings interessant, dass es bereits im Januar 2026 einen kleineren Rückruf bei VW gab. Damals berichtete das Online-Magazin heise über fehlerhafte Batteriezellen mit erhöhter Selbstentladung. Diese konnte zu einer thermischen Überlastung der Module und in der Folge zu einem Brand führen. Ob der jetzige Großrückruf technisch exakt denselben Hintergrund hat, ist öffentlich nicht bestätigt. Er zeigt aber, dass Batterieprobleme im Konzern schon zuvor sichtbar waren.

Warum die fehlende Prüfmöglichkeit problematisch ist

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer verschärft die fehlende öffentliche FIN-Abfrage die Lage unnötig. Ein Halter, der von Medienberichten über Brandgefahr liest, aber kein Schreiben erhalten hat, bleibt im Unklaren. Er weiß nicht sicher, ob sein Fahrzeug nicht betroffen ist oder ob das Schreiben ihn nur noch nicht erreicht hat. Gerade bei einem sicherheitsrelevanten Thema wie einer möglichen Brandgefahr in der Hochvoltbatterie ist eine transparente und einfache Prüfmöglichkeit für Verbraucher besonders wichtig.

Nach Informationen der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer verschickt der VW-Konzern aktuell Schreiben an Kunden und bittet diese, ihre Fahrzeuge in die Werkstätten zu bringen. In einem dieser Schreiben ist davon die Rede, dass das Fahrzeug zwei bis drei Tage in der Werkstatt bleiben müsse. Ein Ersatzfahrzeug werde von Volkswagen gestellt. Die Situation bei VW erinnert an den Fall Mercedes bei den Modellen EQA und EQB. Dort ging es anfangs um ein Software-Update, das die Brandgefahr in der Hochvoltbatterie mindern sollte. Mittlerweile – mehr als ein Jahr nach dem ersten Rückruf – hat das Kraftfahrt-Bundesamt den Batterieaustausch angeordnet.

Die rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer

  • Ein Rückruf wegen möglicher Brandgefahr an der Hochvoltbatterie ist ein starkes Indiz für einen erheblichen Sachmangel.
  • Käufer und Leasingnehmer müssen sich nicht ohne Weiteres damit abfinden, dass sie monatelang in Unsicherheit über die Sicherheit ihres Fahrzeugs bleiben.
  • Wenn Hersteller Informationen nur über Schreiben streuen, aber keine klare und einfache Prüfmöglichkeit bereitstellen, kann das den Druck auf Verbraucher erhöhen und die Situation zusätzlich verschärfen.
  • Je nach Einzelfall kommen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder eine weitergehende rechtliche Prüfung der Zumutbarkeit weiterer Nachbesserungen in Betracht.

Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Haltern, Rückrufschreiben, Werkstattkontakte, Warnmeldungen im Fahrzeug und mögliche Einschränkungen im Alltag genau zu dokumentieren. Wer ein Schreiben von Volkswagen erhält oder wegen der aktuellen Berichte unsicher ist, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Rückrufe bei Mercedes, Ford und anderen Herstellern

Der aktuelle VW-Rückruf steht nicht isoliert da. Vielmehr reiht er sich in eine Serie gravierender Rückrufe bei E-Autos und Plug-in-Hybriden von Herstellern wie Mercedes, Porsche und Ford ein, bei denen die Hochvoltbatterie oder deren Steuerung im Zentrum steht. Das zeigt, dass die Batterie bei vielen Herstellern weiterhin einer der sensibelsten und haftungsträchtigsten Bereiche der E-Mobilität ist. Dr. Stoll & Sauer führt gegen diese Hersteller Klagen im Namen seiner Mandanten.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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