Abschaffung von Pflegegrad 1 bedeutet Gefährdung der Versorgung von Menschen mit Demenz!

Die Abschaffung des Pflegegrads 1 führt zu einem Wegbrechen von Entlastungsangeboten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen und gefährdet damit die häusliche Versorgung von Menschen mit Demenz durch Angehörige.

Wie der Presse zu entnehmen ist, plant die Bundesregierung eine Streichung des Pflegegrades 1 und der damit verbundenen Leistungen aus der Pflegeversicherung, um Kosten einzusparen. Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz können über diese Leistungen bisher eine stundenweise Entlastung durch ehrenamtlich Helfende erhalten. Diese frühzeitige Entlastung ist deshalb wesentlich, weil die Betreuung und Pflege von Demenzerkrankten in der Regel viele Jahre andauert und Angehörige an ihre Belastungsgrenzen bringt, wenn sie nicht zumindest regelmäßige Atempausen haben können. Sie ist damit ein wichtiger Beitrag in der gesundheitlichen Prävention für pflegende Angehörige.

„Vor der Reform der Pflegeversicherung 2017 mit Einführung von 5 Pflegegraden gab es die ‚Pflegestufe 0‘“, sagt dazu Swen Staack, Vorsitzender der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. „Diese Pflegestufe 0 wurde speziell für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen eingeführt. Hierüber konnten Besuche in Demenz-Betreuungsgruppen sowie der Einsatz von Einzelhelfenden bei den Betroffenen zuhause finanziert werden.

Wenn Pflegegrad 1 nun tatsächlich gestrichen werden sollte, bedeutet das für die betroffenen Familien nicht nur, dass die monatlichen Leistungen von 131 € für solche Angebote wegfallen. Es besteht die Gefahr, dass die Angebote selbst wegfallen, weil damit auch die finanzielle Unterstützung für die Qualifizierung und Koordination der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wegfallen dürfte.“

„Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung bei der Versorgung von Menschen mit Demenz, damit sie diese Aufgabe dauerhaft übernehmen und die Pflege zuhause sicherstellen können. Wenn diese Unterstützung wegfällt, bedeutet das in der Konsequenz, dass Pflegefähigkeit früher erschöpft ist und Menschen mit Demenz früher in die stationäre Pflege überwechseln müssen. Damit dürften die Kosten für das Gesundheits- und Pflegesystem stärker steigen, als die Einsparungen, die an dieser Stelle erreicht werden können. Angesichts des immer größer werdenden Pflegenotstands ist das eine bedrohliche Entwicklung, die unbedingt vermieden werden muss. Es ist heute und in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vielmehr essentiell wichtig, die Pflegefähigkeit von Angehörigen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten!“

Hintergrund In Deutschland leben heute etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Rund zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken etwa 400.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,3 bis 2,7 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.

Über Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist als Interessenvertreterin von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen im Lobbyregister des Deutschen Bundestags eingetragen und hat sich dem dafür geltenden Verhaltenskodex verpflichtet.

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