Keine ausreichende Aufklärung

Weil ein Halter die Behörden bei der Ermittlung eines Fahrsünders nicht unterstützt, muss er jetzt 18 Monate lang ein Fahrtenbuch führen. Eine E-Mail, die er schon drei Tage vor den Verkehrsverstößen schickte, wollte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – sowie die Behörde selbst – nicht als Unterstützung bei der Aufklärung werten, da diese sich auf einen anderen Verstoß bezog. Das Gericht führte laut ARAG Experten aus, dass es doch eher unüblich sei, dass sich ein Fahrzeughalter schon als Fahrzeugführer ausschließe, bevor der Verkehrsverstoß begangen worden sei (Az.: 14 K 6335/24).

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