ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis, welches einem Mann auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, wie etwa Fahrräder oder E-Scooter verbietet. Der Betroffene war mehrfach alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen und hatte seine Fahrerlaubnis verloren. Er sattelte auf ein erlaubnisfreies Mofa um, mit dem er mit 1,83 Promille die Kontrolle verlor. Als der Mann die geforderte medizinisch-psychologische Untersuchung nicht vorlegte, vermutete die Behörde die Nichteignung und untersagte ihm auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, wie etwa Fahrräder oder E-Scooter (Az.: 1 A 176/23).
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