Frau Heid, was genau ist ein Berliner Testament – und warum ist es für Hausbesitzer so relevant?
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Es regelt, dass sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen – während die Kinder oder andere Erben erst beim Tod des zweiten Partners erben. Gerade bei Immobilien ist das sehr praktisch: Der überlebende Partner kann im Haus bleiben, es nutzen, vermieten oder verkaufen – ohne sich mit einer Erbengemeinschaft abstimmen zu müssen.
Gibt es rechtliche Einschränkungen, wer ein Berliner Testament aufsetzen darf?
Ja. Nur verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner dürfen laut § 2265 BGB ein Berliner Testament errichten. Unverheiratete Paare oder Lebensgemeinschaften müssen auf andere Testamentsformen ausweichen, wie etwa Einzeltestamente oder Erbverträge.
Was sind die größten Vorteile für Ehepaare mit Hausbesitz?
Ganz klar: Absicherung und Klarheit. Der überlebende Ehepartner bleibt Alleineigentümer und kann ohne Einmischung Dritter über die Immobilie verfügen. Das ist gerade dann hilfreich, wenn das Vermögen hauptsächlich in der Immobilie steckt und ein sofortiger Hausverkauf für die Auszahlung anderer Erben wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
Klingt gut – aber wo liegen die Fallstricke?
Der größte Nachteil betrifft die steuerliche Seite. Kinder können ihren Steuerfreibetrag nur einmal nutzen – und das erst nach dem Tod beider Eltern. So kann im ungünstigsten Fall zweimal Erbschaftssteuer fällig werden. Außerdem haben Kinder bereits nach dem Tod des ersten Elternteils einen Pflichtteilsanspruch – den sie notfalls einklagen können. Wenn das Haus dann den Großteil des Nachlasses ausmacht, kann das richtig kompliziert und teuer werden.
Wie lässt sich dieses Risiko abmildern?
Viele Ehepaare lassen eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufnehmen. Damit droht dem Kind, das seinen Pflichtteil sofort geltend macht, später der Entzug seines Erbteils als Schlusserbe. Diese Klausel ist juristisch zulässig, sollte aber unbedingt durch einen Notar oder Fachanwalt formuliert werden.
Wie wird ein Berliner Testament eigentlich aufgesetzt?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Privat oder notariell. Privat muss das Testament handschriftlich verfasst und von beiden Partnern mit Datum und Unterschrift versehen werden – das klingt einfach, führt aber oft zu Formfehlern. Sicherer ist das öffentliche Testament beim Notar. Hier fallen zwar Gebühren an – die sind aber gut investiert, wenn es um ein Haus im Wert von mehreren Hunderttausend Euro geht.
Was kostet ein Berliner Testament beim Notar ungefähr?
Das hängt vom Wert des Nachlasses ab. Bei einem gemeinsamen Testament über ein Vermögen von 300.000 Euro kann man mit rund 660 Euro inklusive Mehrwertsteuer rechnen. Ein handschriftliches Testament, das beim Amtsgericht hinterlegt wird, kostet rund 75 Euro, plus Gebühren für die Registrierung im zentralen Testamentsregister.
Und was passiert, wenn einer der Ehepartner nach dem Tod des anderen das Testament ändern möchte?
Das ist in der Regel nicht mehr möglich. Das Berliner Testament ist rechtlich bindend. Eine Änderung ist nur möglich, solange beide Ehepartner noch leben – und zwar gemeinsam. Einzelne Änderungen nach dem ersten Erbfall sind juristisch ausgeschlossen. Wer das Testament später flexibel halten möchte, sollte eine Änderungsklausel einbauen lassen.
Was passiert, wenn der überlebende Ehepartner wieder heiratet?
Dann kann unter bestimmten Umständen eine Anfechtung des Testaments möglich sein – etwa, wenn neue Pflichtteilsberechtigte hinzukommen. Allerdings kann eine entsprechende Klausel im Testament auch diese Möglichkeit ausschließen. Hier zeigt sich erneut: Es ist sinnvoll, sich individuell beraten zu lassen – vor allem bei komplexen Familiensituationen wie Patchwork-Familien.
Kann man im Berliner Testament auch ein Haus verkaufen oder verschenken?
Ja, der Alleinerbe kann mit dem Haus grundsätzlich machen, was er möchte – es also verkaufen, vermieten oder verschenken. Beim Verkauf gelten dieselben Regeln wie sonst auch: etwa zur Spekulationsfrist, falls das Haus nicht selbst bewohnt wurde, und zur Erbschaftssteuer. Auch ein Wertgutachten durch einen Sachverständigen kann sinnvoll sein, zum Beispiel für steuerliche Zwecke oder um Pflichtteilsansprüche zu berechnen.
Frau Heid, vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gern – und mein Tipp an alle: Wer Hausbesitz hat, sollte sich rechtzeitig über ein Berliner Testament Gedanken machen. Denn ein Haus kann Sicherheit bedeuten – aber ohne klare Regelung auch Streit auslösen.
Über Heid Immobilienbewertung in Leipzig
Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Leipzig profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.
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