Latitude Uranium meldet den Erhalt des endgültigen Gerichtsbeschlusses für das Arrangement mit ATHA

Latitude Uranium Inc. („Latitude Uranium“, „LUR“ oder das „Unternehmen“ –  https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/latitude-uranium-inc/) (CSE: LUR, OTCQB: LURAF, FWB: EI1) freut sich, bekannt zu geben, dass der Ontario Superior Court of Justice den endgültigen Gerichtsbeschluss (der „endgültige Gerichtsbeschluss“) im Zusammenhang mit dem zuvor angekündigten Arrangement-Plan gemäß dem Business Corporations Act (Ontario) (das „Arrangement“) erlassen hat, gemäß dem unter anderem ATHA Energy Corp. („ATHA“) alle emittierten und ausstehenden Stammaktien von Latitude Uranium (die „LUR-Aktien“) im Tausch gegen 0,2769 Stammaktien von ATHA (jede ganze Aktie eine „ATHA-Aktie“) für jede gehaltene LUR-Aktie erwerben wird. Wie bereits bekannt gegeben, wurde das Arrangement von den Aktionären des Unternehmens in einer außerordentlichen Versammlung am 27. Februar 2024 genehmigt.

Der Abschluss des Arrangements hängt noch von der Erfüllung bestimmter üblicher Abschlussbedingungen ab, einschließlich der Genehmigung durch die Börse und die Aufsichtsbehörden. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Abschlussbedingungen gehen die Parteien derzeit davon aus, dass der Abschluss des Arrangements am oder um den 7. März 2024 erfolgen wird.

Weitere Einzelheiten zum Arrangement, einschließlich der wichtigsten Abschlussbedingungen und der erwarteten Vorteile für die Aktionäre, finden Sie im Management-Informationsrundschreiben des Unternehmens vom 25. Januar 2024 in Bezug auf die Versammlung, das im SEDAR+ Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca zu finden ist.

Über Latitude Uranium Inc.

Latitude Uranium erkundet und entwickelt zwei Uranprojekte von Bezirksgröße in Kanada. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Erweiterung der Angilak-Ressourcenbasis, die zu den hochgradigsten Uranlagerstätten außerhalb des Athabasca-Gebietes zählt. Darüber hinaus treiben wir das CMB-Projekt voran, das im produktiven Central Mineral Belt in Zentral-Labrador neben der Michelin-Lagerstätte liegt und zahlreiche Vorkommen von Uran- und Kupfer-Mineralisierungen sowie Mineralisierungen des IOCG-Typs aufweist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Latitude Uranium Inc.
John Jentz
CEO
jjentz@latitudeuranium.com  

Gebührenfrei: 1-833-572-2333

E-Mail: info@latitudeuranium.com
Website: www.latitudeuranium.com
Twitter: @LatitudeUr_
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/latitude-uranium-inc/

In Europa:

Swiss Resource Capital AG

Jochen Staiger & Marc Ollinger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

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Vorsichtshinweis hinsichtlich zukunftsgerichteter Informationen

Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Informationen an der Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie "plant", "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet", "budgetiert", "geplant", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt", "erwartet" oder "erwartet nicht" oder "glaubt" oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen zu erkennen oder besagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse "können", "könnten", "würden", "könnten" oder "werden", "auftreten" oder "erreicht werden". Diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen können sich auf die den erwarteten Abschluss des Arrangements und den laufenden Geschäftsplan, die Exploration und das Arbeitsprogramm des Unternehmens beziehen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen, die zwar von der Geschäftsleitung von Latitude Uranium zu diesem Zeitpunkt als vernünftig erachtet werden, die jedoch naturgemäß geschäftlichen, marktbezogenen und wirtschaftlichen Risiken, Ungewissheiten und Eventualitäten unterliegen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Zu diesen Annahmen gehören unter anderem Annahmen bezüglich des Abschlusses des Arrangements, einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen, gerichtlichen und börslichen Genehmigungen, der Fähigkeit von Latitude Uranium und ATHA, die anderen Bedingungen für den Abschluss des Arrangements rechtzeitig zu erfüllen, andere Erwartungen und Annahmen bezüglich des Arrangements sowie die Annahme, dass sich die allgemeinen geschäftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen nicht wesentlich nachteilig verändern werden. Obwohl Latitude Uranium versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen.

Solche Aussagen geben die gegenwärtigen Ansichten von Latitude Uranium in Bezug auf zukünftige Ereignisse wieder und beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar von Latitude Uranium als vernünftig erachtet werden, aber naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Risiken, Unwägbarkeiten und Ungewissheiten unterworfen sind. Zu den Risiken und Unwägbarkeiten gehören unter anderem die folgenden: die Unfähigkeit von Latitude Uranium und ATHA, das Arrangement abzuschließen, eine wesentliche nachteilige Änderung des Zeitplans für den Abschluss des Arrangements und der Bedingungen, zu denen das Arrangement abgeschlossen wird; die Unfähigkeit, alle Bedingungen für den Abschluss des Arrangements gemäß dem Arrangement-Abkommen vom 7. Dezember 2023 zu erfüllen oder darauf zu verzichten; die Unfähigkeit des Unternehmens, die erwarteten Vorteile aus dem Arrangement und den Zeitplan für die Realisierung dieser Vorteile zu realisieren; unvorhergesehene Änderungen des Marktpreises für Latitude-Aktien und/oder ATHA-Aktien; Änderungen in den aktuellen und zukünftigen Geschäftsplänen von Latitude Uranium und/oder ATHA und den dazu verfügbaren strategischen Alternativen; die Behandlung des Arrangements nach geltendem Recht; behördliche Entscheidungen und Verzögerungen; jegliche Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft des Unternehmens und die Fähigkeit, die Projekte des Unternehmens voranzutreiben; die allgemeine Lage an den Aktienmärkten; die Nachfrage, das Angebot und die Preise für Uran sowie die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage in Kanada und anderen Ländern, in denen die jeweilige Partei Geschäfte tätigt. Weitere Faktoren, die solche zukunftsgerichteten Informationen wesentlich beeinflussen könnten, sind in den Risikofaktoren im jüngsten Jahresbericht von Latitude Uranium, im Rundschreiben und in anderen Unterlagen, die bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht wurden und die im Profil von LUR auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sind, beschrieben. Latitude Uranium verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, außer in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.

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