Der Europäische Datenschutzausschuss – Wichtiges Gremium zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der DS-GVO in Europa

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) möchte anlässlich des Europäischen Datenschutztages, der jedes Jahr am 28. Januar begangen wird, ein wichtiges europäisches Datenschutz-Gremium vorstellen – den Europäischen Datenschutzausschuss, kurz EDSA (auf Englisch: European Data Protection Board, kurz EDPB).

Im EDSA sind die Leiter der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Europäische Datenschutzbeauftragte vertreten. Der Ausschuss verfügt als Einrichtung der Europäischen Union über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Da Deutschland aufgrund seiner föderalen Struktur mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden hat, wird von diesen ein gemeinsamer Vertreter ernannt, der die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden in dem Ausschuss vertritt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) legt in Artikel 69 DS-GVO fest, dass der EDSA bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung seiner Befugnisse unabhängig und weisungsfrei handelt. Die Hauptaufgabe des EDSA besteht in der Sicherstellung und Überwachung der unionweiten einheitlichen Anwendung der DS-GVO. Dazu werden unter anderem Leitlinien bereitgestellt, die eine Präzisierung der DS-GVO-Normen vermitteln. Der EDSA verfügt über Unterarbeitsgruppen, die so genannten Expert Subgroups, die diese Leitlinien für den Ausschuss vorbereiten. Auch der TLfDI ist in einer solchen Subgroup vertreten. Eine weitere wichtige Aufgabe des EDSA ist es, dass dieser bei grenzüberschreitenden Fällen (das heißt, mehrere europäische Mitgliedstaaten sind betroffen), verbindliche Entscheidungen zu Datenschutzfragen treffen kann, wenn zuvor kein Konsens erzielt wurde. Zudem berät er die Europäische Kommission, gibt Stellungnahmen ab und fördert den Austausch von Fachwissen über Datenschutzvorschriften und -praxis in aller Welt.

Aktuelle Themenfelder, mit denen sich der EDSA beschäftigt, sind zum Beispiel die Verabschiedung von Leitlinien zur Benutzung von Tracking-Techniken, die Einsetzungen einer Task Force zu ChatGPT sowie die Problematiken rund um Meta und dessen personalisierter Werbung (z.B. die Ende Oktober 2023 ergangene Anweisung an die für Meta zuständige irische Aufsichtsbehörde, dass diese Meta verbietet, personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen für personalisierte Werbung zu verarbeiten).

Über die Rolle und die wichtigen Aufgaben des EDSA kann man sich auch in einem englischsprachigen Video unter https://edpb.europa.eu/about-edpb/who-we-are/edpb-chairmanship_de informieren.

„Der EDSA ist das höchste Gremium, um eine europaweite einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts in Europa zu erzielen. Dieser institutionalisierte Ausschuss für eine europaweite Datenschutz-Harmonisierung genießt höchste Akzeptanz. Er schafft datenschutzrechtliche Sicherheit und stärkt damit die Europäer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das in Zeiten digitalen Umbruchs immer mehr an Bedeutung gewinnt“, so Dr. Lutz Hasse.

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