Studie zeigt: Jeder Zweite kennt die Möglichkeit zur Rückgabe von Elektro-Altgeräten im Supermarkt

Die stiftung ear hat in ihrer aktuellen Umfrage, dem Plan E-Trendbarometer, den Wissensstand zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten untersucht.

Ein erfreuliches Ergebnis ist zu verzeichnen: Das Wissen über die Möglichkeiten zur Rückgabe von Elektro-Altgeräten im Handel hat sich signifikant verbessert. Etwa die Hälfte der Bevölkerung ist mittlerweile darüber informiert, dass der Lebensmitteleinzelhandel dazu verpflichtet ist, Elektro-Kleingeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei zurückzunehmen.

Trotz dieser positiven Entwicklung müssen wir feststellen, dass das Wissen allein nicht ausreicht, um positive Veränderungen herbeizuführen. Bemerkenswert ist, dass das vorhandene Wissen noch nicht zu einem spürbaren Abbau von Entsorgungsbarrieren geführt hat. Viele Menschen haben nach wie vor den Eindruck, dass es in ihrer Umgebung unzureichende Rückgabemöglichkeiten für Elektro-Altgeräte gibt.

Es wird deutlich, dass die Rückgabemöglichkeiten im Lebensmitteleinzelhandel noch nicht als alltägliche Realität wahrgenommen werden. Es genügt nicht, dass die Bevölkerung über die Möglichkeiten informiert ist – der Handel muss aktiv kommunizieren und die Rücknahme eindeutig anbieten, um diese Hemmnisse zu überwinden.

Die ausführlichen Ergebnisse des Plan E-Trendbarometers finden Sie ab sofort auf der Webseite der stiftung elektro-altgeräte register.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
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