18. November: Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch

Die islamische Republik Iran verstößt mit ihrem Zivilrecht gegen den notwendigen Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch Gemäß Artikel 1041 entspricht ein Heiratsalter von 13 Jahren für Mädchen und 15 Jahren für Jungen dem Gesetz. Auch gilt die Eheschließung von Mädchen unter 13 Jahren mit „Zustimmung des Vormunds“ und „Anerkennung des Gerichts“ als legal.

Diese Praxis betrifft keineswegs nur Ausnahmefälle, es kommen in der Statistik der Kinderheiraten 27.500 kleine Mädchen innerhalb eines Jahres vor.

Zwischen Winter 2021 und Herbst 2022 sind nach dem jüngsten Bericht des iranischen Statistikzentrums mindestens 27.500 Mädchen unter 15 Jahren verheiratet worden. Dies ist einem Artikel der staatlichen Zeitung Etemad zu entnehmen.

Hinzu kommt die erschreckende Tatsache, dass Mädchen, die früh heiraten, auch früh Mütter werden. Nach veröffentlichen Zahlen des Standesamtes (April 2022) liegt die Zahl der Geburten von minderjährigen Müttern im Jahr 2021 bei über einer Million. Mindestens 69.103 Babys wurden von Müttern zwischen 10 und 19 Jahren und 1.000.474 Babys von Müttern im Alter von 10 bis 14 Jahren geboren.

Der Hintergrund ist laut Soziologin Shahla Kazemipour: Kinderehen sind im Iran vor allem auf wirtschaftliche und kulturelle Armut zurückzuführen. In Provinzen mit höherer Armut und Analphabetismus ist das Heiratsalter am niedrigsten. Dies betrifft Sistan und Belutschistan, Hormozgan, Khuzestan, die kurdischen Gebiete und die Grenzregionen. Hier ist die Zahl der Kinderehen höher als in den zentralen und entwickelten Provinzen.

Zu den schwerwiegendsten Folgen der Kinderheirat für die betroffenen Mädchen zählt der Schulabbruch. Weitere Folgen sind frühe Schwangerschaften, Depressionen und sexuelle und körperliche Unreife. Frühe Heirat geht oft einher mit häuslicher Gewalt. Hintergrund aus der Sicht der ehelichen Beziehungen ist hier auch sexueller Missbrauch von Kindern.

Über den Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) Deutsche Sektion e.V.

Die IGFM – Internationale Gesellschaft für Menschenrechte unterstützt seit ihrer Gründung im Jahr 1972 in Frankfurt am Main Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte einsetzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) Deutsche Sektion e.V.
Edisonstr. 5
60388 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 420108-0
Telefax: +49 (69) 420108-33
http://www.menschenrechte.de

Ansprechpartner:
Volker Storch
E-Mail: presse@igfm.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel