Der Ruf nach dem Pflichtdienst geht fehl

Vom 8. bis 17. September 2023 findet wieder bundesweit die „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ statt. Parallel wird der Bundeshaushalt für 2024 beraten, der bei der Förderung der Freiwilligendienste drastische Kürzungen von 25 % vorsieht. Diese sieht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. als fatales Signal.

Um möglichst vielen Menschen den Zugang zu einem Freiwilligendienst zu ermöglichen, braucht es förderliche Rahmenbedingungen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat daher den im Koalitionsvertrag vereinbarten bedarfsgerechten Ausbau der Freiwilligendienste als notwendig begrüßt und betrachtet die nun im Gegensatz dazu geplanten drastischen Kürzungen mit großer Sorge.

„An den Freiwilligendiensten zu sparen in einer Zeit, in der der gesellschaftliche Zusammenhalt zunehmend unter Druck gerät und der gesamte soziale Sektor unter massivem und sich verschärfenden Fachkräftemangel ächzt, ist ein fatales Signal“, sagt Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., anlässlich der Woche des bürgerschaftlichen Engagements. „Dass gleichzeitig weiter über einen Pflichtdienst für junge Menschen debattiert wird, erscheint vor diesem Hintergrund geradezu absurd. Die Diskussion um den Pflichtdienst geht fehl.“

Bürgerschaftliches Engagement sei aus sozialen Diensten und Einrichtungen nicht mehr wegzudenken. Insbesondere Freiwilligendienstleistende erbringen einen unschätzbaren Beitrag und sind weit mehr als helfende Hände. „Sie könnten die Kolleginnen und Kollegen von morgen sein“, ergänzt Nora Schmidt.

Derzeit leisten ca. 92.000 Menschen einen Freiwilligendienst im Inland. Das Potenzial ist längst nicht ausgeschöpft. Insbesondere Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen, mit geringem Schulabschluss, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen mit besonderen Bedarfen sind in den Freiwilligendiensten nach wie vor unterrepräsentiert und fühlen sich teilweise nicht ausreichend über Freiwilligendienste informiert.

Der Deutsche Verein hat im März  dieses Jahres Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Berufen durch Freiwilligendienste veröffentlicht.

Über Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin-Mitte
Telefon: +49 (30) 62980-0
Telefax: +49 (30) 62980-150
http://www.deutscher-verein.de

Ansprechpartner:
Josefin Heddrich
Telefon: +49 (30) 62980-627
Fax: +49 (30) 62980-9627
E-Mail: josefin.heddrich@deutscher-verein.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel