Was tun, wenn ein Kind von einem Elternteil ins Ausland entführt wurde?

Jährlich erleiden weltweit viele hundert Kinder das gleiche Schicksal: Sie werden von einem Land in ein anderes entführt, weil die Eltern sich getrennt haben. Sie sind Leidtragende einer Situation, die sie oft nicht verstehen und nicht beeinflussen können. Entführer sind Mutter oder Vater. „Für die Kinder bedeutet das, sich plötzlich in einer fremden Umgebung wiederzufinden. Der andere Elternteil, Familie und Freunde sind viele Kilometer weit weg. Diese Kinder vermissen alles, was sie hatten und werden gleichzeitig von den Verlassenen vermisst“, betont Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Der zurückgelassene Elternteil steht vor der Frage, was zu tun ist, um die Rückkehr des Kindes zu erreichen. Eine erfolgversprechende Möglichkeit ist für gut 100 Staaten der Erde das Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Dieses zu erklären ist das Anliegen eines dreiminütigen Erklärfilms, der anlässlich des Tages des vermissten Kindes veröffentlicht wird: https://zank.de/hilfe-bei/kind-entfuehrt/

Mehr als 1000 Anrufe gehen jährlich bei den Beraterinnen und Beratern der „Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation“, kurz: ZAnK, ein. Am anderen Ende der Leitung: Elternteile, die nach einer hochstrittigen Trennung eine Entführung ihres Kindes befürchten; sich sorgende Personen aus dem Umfeld von Familien, in denen Vater oder Mutter das Kind ohne das Einverständnis des anderen Elternteils ins Ausland verbracht hat; oder Fachkräfte aus Jugendamt oder Justiz, die sich bei Fällen mit Auslandsbezug, mit sprachlichen Hürden, verschiedenen Familienrechtssystemen und internationalen Regelungen konfrontiert sehen. ZAnK bietet ihnen eine Möglichkeit, die Konfliktsituation zu besprechen und unterstützt dabei, abzuwägen, welches Vorgehen dem betroffenen Kind dient. Der neue Erklärfilm soll dabei unterstützen.

ZAnK ist ein Angebot des Internationalen Sozialdienstes (ISD). Der ISD ist Arbeitsfeld I im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und zugleich deutsches Mitglied des „International Social Service“. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialarbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Weitere Informationen zum ISD und seiner Arbeit unter www.iss-ger.de.

Über Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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