Forum Menschenrechte fordert von Bundesregierung effektivere Maßnahmen gegen Rassismus und rassistische Gewalt

Am 9. November 2023 findet die vierte Überprüfung Deutschlands vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen („United Nations“, UN) in Genf statt. Die „allgemeine regelmäßige Überprüfung“ („Universal Periodic Review“, UPR) ist ein bedeutender Mechanismus des UN-Menschenrechtsrats, bei dem jeder einzelne UN-Mitgliedstaat in einem vierjährigen Prüfzyklus hinsichtlich der Umsetzung seiner Menschenrechtsverpflichtungen geprüft wird.

Handlungsbedarf bei zahlreichen Menschenrechtsthemen

Wie bei den bisherigen Überprüfungen hat das Forum Menschenrechte (FMR), dem die Vereinte Evangelische Mission (VEM) angehört, in einer offiziellen Stellungnahme ihre Empfehlungen und Forderungen an die Bundesregierung zur Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen jetzt an das UN-Hochkommissariat gesandt. In dem gemeinsam vorgelegten Dokument sehen die Mitgliedsorganisationen des FMR Handlungsbedarf zu Themen wie: Recht auf Wohnen, Frauenrechte, Kinderrechte, Rechte von Migrant*innen, Asylbewerber*innen und Geflüchteten, Wirtschaft und Menschenrechte, Klimawandel und Menschenrechte sowie Gleichheit, Nicht-Diskriminierung, Rassismus und rassistische Gewalt.

Neben einer Reihe von geforderten Maßnahmen gegen Rassismus konstatiert die Stellungnahme des FMR staatliches Versagen bei der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung von sogenannten ‚hate crimes‘ (Hassverbrechen). Weder die Rechtsprechung noch die Justiz sind aus Sicht des Forum Menschenrechte ausreichend in der Lage, Motive wie Hass und Rassismus zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Aktueller Vorfall in der VEM

Dr. Jochen Motte, Mitglied des Vorstands der VEM und Vertreter im Koordinationskreis des FMR, verweist hier auf einen aktuellen Vorfall in der VEM, die sich seit Jahren in der Antirassismusarbeit engagiert. Gemeint ist der bedrohliche Übergriff gegen die Mitarbeiterin of Color der VEM und Autorin, Sarah Vecera, am 23. März 2023 bei einer Lesung aus ihrem Buch „Wie ist Jesus weiß geworden“ in Leipzig im Rahmen der internationalen Woche gegen Rassismus. In seiner Solidaritätserklärung bedauert der Vorstand der VEM, dass derartige Vorfälle und Erlebnisse aus Scham und Angst vor Rechtfertigungsdruck oftmals nicht zur Anzeige gebracht werden. Motte betont, dass aus Sicht des Forum Menschenrechte der Staat in Fällen wie diesen seine Verpflichtungen wahrnehmen müsse, um Betroffene durch menschenrechtliche Maßnahmen vor Rassismus und rassistischer Gewalt wirkungsvoll zu schützen. Das Forum fordert die Bundesregierung in seiner Stellungnahme dazu auf, spezialisierte Anklagebehörden für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen einzurichten.

Weitere Forderungen beziehen sich unter anderem auf eine notwendige stärkere Differenzierung zwischen Rassismus und Rechtsextremismus, die Streichung des mittlerweile überholten Begriffes „Rassismus“ aus dem Grundgesetz und die Einführung von institutionell unabhängigen Beschwerdeverfahren. Diese und weitere Forderungen zu den genannten Themen sind dem englischen Originaldokument zu entnehmen.

Regelmäßige UN-Prüfung der Menschenrechtslage

Alle 192 Mitgliedsstaaten der UN müssen sich regelmäßig einer Überprüfung durch die Mitglieder des UN-Menschenrechtsrates unterziehen. Grundlage dafür sind die Berichte der UN-Menschenrechtsgremien zum jeweiligen Land, Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft und von nationalen Menschenrechtsinstitutionen sowie der Bericht des betreffenden Staates selbst. Die Empfehlungen aus diesem Verfahren werden vom Menschenrechtsrat offiziell beschlossen. Sie sollen der Verbesserung der Menschenrechtslage vor Ort dienen. Seit Einführung der UPR-Prüfung im Jahr 2008 führt das Forum Menschenrechte zu jedem Überprüfungszyklus Positionen von Mitgliedsorganisationen und anderen Nichtregierungsorganisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme zusammen. Bisher wurde die Menschenrechtssituation in Deutschland in den Jahren 2009, 2013 und 2018 im Rahmen des beschriebenen UN-Verfahrens überprüft.

Über Vereinte Evangelische Mission (VEM)

Die Vereinte Evangelische Mission (VEM) mit Büros in Wuppertal, Indonesien und Tansania ist eine internationale, gleichberechtigte Gemeinschaft von 39 Mitgliedern, darunter 32 evangelische Kirchen in Afrika und Asien sowie sechs deutsche EKD-Kirchen und den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Die VEM verfolgt konsequent ein ganzheitliches Missionsverständnis. Dazu gehört, die Lebensumstände notleidender und benachteiligter Menschen unter Achtung ihrer persönlichen Würde und Berücksichtigung ihres kulturellen Kontexts zu verbessern.

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