Leere Tintenpatronen und Tonerkartuschen sind E-Schrott

In Deutschland landen große Mengen an leeren Druckerpatronen fälschlicherweise noch immer im Hausmüll. Da in den Tintenpatronen und Tonerkartuschen Microchips verbaut sind, gelten sie als Elektroschrott und müssen als solcher entsorgt werden. Rückgabemöglichkeiten bieten der Handel oder die lokalen Wertstoffhöfe.

Upcycling bei Druckerpatronen sinnvoll & einfach

Neben der Entsorgung bietet sich bei leeren Patronen eine Wiederaufbereitung besonders an. Einerseits können Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Patronen selbst nachfüllen. Anderseits gibt es viele Dienstleister, welche die Patronen annehmen und wieder aufbereiten. Oft werden dafür kostenfreie Rücksendebeutel zum sicheren Versand zur Verfügung gestellt. Dann entstehen für private Haushalte keinerlei Kosten. Die Dienstleister entscheiden, je nach Zustand und Modell der Patronen, ob diese professionell aufbereitet oder fachgerecht recycelt werden.

Der richtige Umgang mit leeren Druckerpatronen und anderen Elektro-Altgeräten ist ein entscheidender Beitrag zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Nur durch die korrekte Entsorgung können Ressourcen wiederverwendet und die Umwelt geschont werden. Weitere Informationen zur richtigen E-Schrott-Entsorgung finden Sie bei Plan E auf www.e-schrott-entsorgen.org.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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stiftung elektro-altgeräte register
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