BGA und BWVL schreiben Bundekanzler Olaf Scholz

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz fordern BGA und BWVL für ihre Mitgliedsunternehmen aus Handel, Industrie und Dienstleistung Planungssicherheit für den Einsatz von Lang-Lkw. Seit Monaten verweigert das BMUV seine Zustimmung zur Fortschreibung des Positivnetzes aufgrund grundsätzlicher Bedenken und verlässt damit das etablierte Normungsverfahren.

BGA und BWVL haben sich mit einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt und um Auflösung der Pattsituation zwischen dem Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gebeten: Seit Monaten verweigert das BMUV seine Zustimmung zur 11. Änderungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums, mit der das Positivnetz für den Einsatz von Lang weiterentwickelt werden soll. „Unsere Mitgliedsunternehmen aus Handel, Industrie und Logistikdienstleistung fordern eine klare Aussage, ob und wie es weitergehen soll, nachdem das Bundesumweltministerium aufgrund grundsätzlicher Bedenken gegen den Einsatz von Lang-Lkw seine Zustimmung verweigert“, so die beiden Hauptgeschäftsführer Antonin Finkelnburg (BGA) und Markus Olligschläger (BWVL) einstimmig . „Das Verhalten des BMUV grenzt an passiven Widerstand und das, obwohl die CO2-Einsparungseffekte und der Entlastungseffekt für die Infrastruktur durch dieses Transportkonzeptes seit Jahren unbestritten sind“, so die beiden Hauptgeschäftsführer weiter.

Im Jahr 2012 wurde das Konzept des Lang-Lkw nach eingehender wissenschaftlicher Untersuchung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) in ein normiertes Anwendungsverfahren überführt. Zwei Lang-Lkw ersetzen drei konventionelle Lkw und senken so die CO2-Emissionen sowie die Belastungen für die Infrastruktur. Verlagerungseffekte zu Lasten der Bahn oder Einschränkungen bei der Verkehrssicherheit wurden nicht festgestellt. Das Verfahren sieht vor, dass die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung geeignete Relationen unter Berücksichtigung aller Aspekte wie Baustellen, Parkplätze, Brückenbauwerke mitteilen. Nun stellt das BMUV das Konzept in Zweifel, zu Unrecht nach Meinung beider Verbände, denn in einem rechtsstaatlich geordneten Gesetzgebungsverfahren sind allgemeine Bedenken ohne Sachgründe aus ihrer Sicht keine ausreichend Rechtsgrundlage.

Nach Auffassung beider Verbände zeigt das Verhalten leider wenig Verständnis für die Bedeutung der Logistik als drittgrößter Wirtschaftsbranche und der Bedeutung der Logistikprozesse für die Wirtschaft insgesamt. Die Mitgliedsunternehmen beider Verbände wünschen sich weniger Ideologie in der Regierungspraxis gerade dort, wo die Fortsetzung eines seit langem eingeschlagenem Weg eine Anwartschaft für verlässliches Planen hinlänglich begründet haben dürfte.

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