IKK classic zur Hilfsmittelversorgung: Rückkehr zu Verwaltungsakten wenig hilfreich bei Qualitätssicherung

Die Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich per Verwaltungsakt und landesweit einheitlicher Versorgungsverträge, wie vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in einem Sonderbericht zur Hilfsmittelversorgung vorgeschlagen, ist aus Sicht der IKK classic kein Weg zur Qualitätsverbesserung.

„Es wäre die Rückkehr zu einem Modell, das bereits einmal gescheitert ist“, so Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. „Wir sehen im wettbewerblichen Ansatz um das beste Preis-Leistungsangebot nach wie vor die effizienteste Möglichkeit, unsere Versicherten mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln zu versorgen.“ So zeigen regelmäßige Befragungen der IKK-Versicherten zu ihrer Hilfsmittelversorgung eine hohe Zufriedenheit sowohl bei der Beratungsqualität als auch im Zusammenhang mit der konkreten Versorgung – Tendenz steigend. (Qualitätsbericht IKK classic)

„Wie der Sonderbericht des BAS zeigt, gibt es ohne Zweifel Verbesserungsbedarf, der angegangen werden muss und wird“, so der IKK-Chef weiter. Statt jedoch das gesamte Vertragsgeschehen in Frage zu stellen, seien Anpassungen am aktuellen Wettbewerbsmodell durchaus sinnvoll. So wurde den Kassen im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) 2019 beispielsweise die Möglichkeit genommen, wesentliche Qualitätsanforderungen bereits über Ausschreibungskriterien abzusichern, erläutert Hippler. „Hier wieder Steuerungsmöglichkeiten für die Kassen zu schaffen, wäre für mehr Qualität in der Hilfsmittelversorgung äußerst hilfreich.“

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Die IKK classic ist mit mehr als drei Millionen Versicherten das führende Unternehmen der handwerklichen Krankenversicherung und eine der großen Krankenkassen in Deutschland. Die Kasse hat rund 8.000 Beschäftigte an 160 Standorten im Bundesgebiet. Ihr Haushaltsvolumen beträgt über 12 Milliarden Euro.

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