Maskenpflicht im Nahverkehr besteht weiter

An diesem Samstag, 1. Oktober, treten in Baden-Württemberg und Bayern neue Verordnungen zum Infektionsschutz in Kraft. An der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs ändert sich dadurch nichts.

Beide Bundesländer schreiben in ihren neuen Verordnungen weiterhin das Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr vor. Es genügt jeweils das Tragen einer einfachen medizinische Maske, auch als OP-Maske bekannt. Somit gelten in allen Bussen und Bahnen des gesamten bodo-Verkehrsverbunds weiterhin die bisher schon bestehenden Regeln.

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