Pflegerettungsschirm bleibt aufgespannt
Die coronabedingten Sonderregelungen für den Pflegebereich wurden durch den Bundesrat bis Ende Juni 2022 verlängert. Der sogenannte Pflegerettungsschirm (§ 150 Abs. 2 SGB XI) gewährt zugelassenen Pflegeeinrichtungen aufgrund der Pandemie Ersatz für außerordentliche Aufwendungen und Mindereinnahmen. Damit sind neue und zusätzliche Aufgaben für die Pflegekassen entstanden. Auszahlungen des Pflegerettungsschirms Bisher bearbeitete die AOK PLUS imRead more about Pflegerettungsschirm bleibt aufgespannt[…]
