Gratismuster an Apotheker zu Demonstrationszwecken zulässig?
Arzneimittelhersteller dürfen Apotheken keine kostenlosen Arzneimittel zur Verfügung stellen. Es soll eine Beeinflussung der Apotheker verhindert werden. Allerdings können Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers kostenlos je eine einzelne Verkaufsverpackung eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels mit dem Aufdruck „Zu Demonstrationszwecken“ an Apotheker abgeben. Darin liegt kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder das Heilmittelwerbegesetz. Bei einer geringwertigen Zugabe besteht nichtRead more about Gratismuster an Apotheker zu Demonstrationszwecken zulässig?[…]