Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen
Ein Vermieter hat trotz der Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, wonach die Direktzahlung allein die zweckentsprechende Verwendung der Unterkunftsleistungen gewährleisten solle, aber keine vereinfachte Durchsetzung von Mietforderungen bezwecke (Az: L 11 AS 578/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen SieRead more about Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen[…]
