ERGO und CHARTA garnieren 25-jähriges Jubiläum

Es war eines der ersten Angebote, die der damals noch junge Verbund CHARTA exklusiv seinen angeschlossenen Partnern zum 01.01.1997 offerierte:

den Abschluss einer eigenen Berufs-Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden aus der Maklertätigkeit!

Und der Risikoträger des schon damals besonderen Konzeptes hieß: ERGO Versicherung AG (damals noch firmierend als Victoria Versicherung AG). Jetzt feiert diese Kooperation ihr 25-jähriges Jubiläum. Eine bemerkenswert langlebige Zusammenarbeit in schnelllebigen Zeiten.

Ein kurzer Blick zurück:

Was erst über 10 Jahre später im Jahre 2007 vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurde, verlangte die CHARTA seit ihrer Gründung: Wer Partner und als Aktionär Miteigentümer des Maklerverbundes werden wollte, musste das Bestehen einer eigenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (kurz: VSH) mit einer Versicherungssumme von (zu Beginn) mindestens 1 Mio. DM nachweisen. Die Existenz dieser beruflichen Absicherung war damals bei weitem noch keine Selbstverständlichkeit! Und so lag es nahe, den Partnern – und solchen, die es werden wollten – den Abschluss eines besonders weitreichenden und dennoch kostengünstigen Versicherungsvertrages anzubieten, um diese Eintrittsvoraussetzung erfüllen zu können.

Und ebenfalls im wahrsten Sinne des Wortes naheliegend war es, den Düsseldorfer Nachbar ERGO als Risikoträger zu gewinnen. Nicht nur aus räumlichen Gesichtspunkten, nein, schon damals zählte die ERGO zu den führenden Anbietern von VSH-Deckungen im Allgemeinen und der Zielgruppe der Versicherungsvermittler im Besonderen.

Dank der guten, im Laufe der Jahre äußerst vertrauensvollen Beziehung zwischen dem Versicherer und dem Maklerverbund entwickelte sich das Konzept regelmäßig fort. Egal ob gesetzlich vorgegebene Änderungen oder Neuerungen aufgrund von Marktgegebenheiten, sie fanden schnell ihren Einzug ins Konzept. Aber die Parteien waren auch kreativ und innovativ und so fanden heute marktübliche Klauseln nicht selten ihren Ursprung im CHARTA-Konzept. Seit einigen Jahren, dank der Aktualisierungsgarantie, automatisch bestandswirksam.

Und heute?

Gemeinsam mit einem im Jahre 2004 geschlossenen Gruppen-Anschlussvertrag, der den ERGO-versicherten CHARTA-Maklern über nahezu alle Tätigkeiten weitere 5 Millionen Euro zusätzlicher Versicherungssumme zur Verfügung stellt, hat sich das Konzept zu einem der marktführenden Angebote für Versicherungsmakler entwickelt. Warum das so ist? "Aufgrund der langjährigen und vertrauensvollen Geschäftsbeziehung, des regelmäßigen Dialogs und der Kombination aus überdurchschnittlich qualifizierten Maklern und haftungsminimierenden Angeboten unseres Verbundes" erläutert Ralph Meeners, Leiter Versicherungen bei CHARTA. Im Ergebnis sind mehr als 80 % der angeschlossenen Maklerunternehmen über das Deckungskonzept versichert!

Der Lohn: Einmalige Sonderkonditionen!

Ist eine solch langjährige Treue schon eine Seltenheit, ist es die Belohnung erst recht: ERGO wird allen bei ihr versicherten CHARTA-Maklern in 2022 einmalig Sonderkonditionen einräumen! Damit wird CHARTA dem neuen Claim "versichern verbindet" nach allen Seiten mehr als gerecht und sagt: Danke ERGO, auf die nächsten 25 Jahre!

Übrigens: Sollte sich noch im Jahr 2022 ein Makler zu einem Wechsel in das Konzept entschließen, werden ihm die Sonderkonditionen ebenfalls gewährt! Dieses Angebot gilt sowohl für CHARTA-Partner, die aktuell noch nicht über das Konzept versichert sind, als auch für Neupartner der CHARTA..

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CHARTA Börse für Versicherungen AG
Schirmerstraße 71
40211 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 86439-0
Telefax: +49 (211) 86439-98
http://www.charta.de

Ansprechpartner:
Michael Kühl
Manager Marketing, PR & Kommunikation
Telefon: +49 (211) 86439-25
Fax: +49 (211) 86439-98
E-Mail: kuehl@charta.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel