Menschen mit Behinderung im Koalitionsvertrag berücksichtigen und digitale Teilhabe voranbringen!

Vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen für die kommende Bundesregierung appellieren die Fachverbände für Menschen mit Behinderung an die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, dass die Belange von Menschen mit Behinderung stärkere Berücksichtigung finden müssen.

„Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Querschnittsthema, das in allen Politikbereichen eine Rolle spielen muss“, erklärt Wolfgang Tyrychter, 1. Vorsitzender des Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, „aber es gibt auch spezifische Bedarfe und Notwendigkeiten, die besonders berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise bei der digitalen Teilhabe.“

Bereits im Sondierungspapier, das in der vorvergangenen Woche veröffentlicht wurde und das Grundlage für die aktuellen Koalitionsverhandlungen ist, findet sich in Bezug auf Menschen mit Behinderung der Satz: „Wir wollen, dass das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich wird und werden daher die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen weiter ausbauen – auf dem Arbeitsmarkt und durch die Förderung von Barrierefreiheit im Alltag, beim Wohnen und im digitalen Raum.“

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern insbesondere, dass neben der Herstellung von umfassender Barrierefreiheit relevante Veränderungen sowohl im Bereich der Finanzierung von Hard- und Software als auch bei den Leistungen zur Assistenz bei der digitalen Teilhabe für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Schritte müssen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert werden. Ihre detaillierten Forderungen zur digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung haben die Fachverbände in dem hier abrufbaren Forderungspapier zusammengefasst: https://www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/20211026_Fachverbaende_Forderungen%20zur%20digitalen%20Teilhabe_END.pdf

Die neue Bundesregierung muss die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes weiter eng begleiten und dafür Sorge tragen, dass die Bundesländer das Gesetz entsprechend seinem Ziel der Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung umsetzen. Dazu gehört zentral die konsequente Umsetzung der im Gesetz angelegten Personenzentrierung der Leistungen.

Auch beim akuten Fachkräfte-Mangel müssen die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung auch in Zukunft sicherzustellen, ist aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung eine Fachkräfte-Offensive zur Stärkung der Berufe in der Eingliederungshilfe und zur Gewinnung von Nachwuchskräften erforderlich und durch die neue Bundesregierung zu initiieren.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
Telefon: +49 (6421) 491-0
Telefax: +49 (6421) 491-167
http://www.lebenshilfe.de/

Ansprechpartner:
Peer Brocke
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206411-140
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel